Externes Abitur
  1. Die Abiturprüfung für Externe
 
1. Die Abiturprüfung der Externen findet einmal jährlich vor einem staatlichen
Prüfungsausschuss statt. Die Aufgaben und die Prüfungstermine für die
schriftlichen Prüfungen sind identisch mit denen des NRW-Zentralabiturs für
die gymnasiale Oberstufe.
Ziel der externen Abiturprüfung ist die allgemeine Hochschulreife zu erlangen.
Ein Schulbesuch ist dazu nicht nötig.

2. In der Abiturprüfung für Externe ist nachzuweisen, dass Kenntnisse vorhanden
sind, die den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne für die gymnasiale
Oberstufe entsprechen. Es muss deutlich werden, dass sich der Bewerber/die
Bewerberin mit den für die gymnasiale Oberstufe vorgesehenen Unterrichtsgegenständen
hinreichend vertraut gemacht hat.
Für jedes Prüfungsfach liegen Informationsschriften vor, die als Prüfungsgrundlage
verbindlich sind. Diese Informationsschriften werden den Interessenten
für die von ihnen gewählten Prüfungsfächer im Rahmen eines persönlichen
Beratungsgesprächs zum Prüfungsverfahren bei der Bezirksregierung
Düsseldorf, Dezernat 43.08.03, ausgehändigt.

Diese Informationsschriften sind auch dem Internet unter folgender Adresse
zu entnehmen:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Weiterbildung/Nichtschu
elerpruefungen/InformationenPruefungsanforderungen/index.html

Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass die für die zentralen Abiturprüfungen
in der gymnasialen Oberstufe festgelegten thematischen Vorgaben
auch für den schriftlichen Teil der Nichtschülerabiturprüfung gelten. Diese

Vorgaben und die jeweils aktuellen Prüfungstermine für die schriftlich belegten
Fächer sind im Internet unter folgender Adresse zu finden:
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur/abi
tur-gymnasiale-oberstufe

Weitere Informationen zum Externen Abitur (Nichtschülerprüfung) sind zu erhalten
unter:
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Weiterbildung/Nichtschueler
pruefungen/index/html

Ein Beratungsgespräch zum Bewerbungs- und Prüfungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist dringend angeraten.

Eine Anmeldung zum Beratungsgespräch ist bei den zuständigen Fachberatern
und Fachberaterinnen telefonisch möglich:
Tel. 0211/475-4301 und 0211/475-5301
Sonstige Anfragen sind zu richten an:
Monika.Lenkaitis@brd.nrw.de

3. Jeder Bewerber/jede Bewerberin wird in insgesamt acht Fächern geprüft. Die
Abiturprüfung für Externe besteht aus zwei Prüfungsteilen. Im ersten Prüfungsteil
wird in vier Fächern schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich geprüft,
im zweiten Teil in weiteren vier Fächern nur mündlich. Die Teilnahme
am zweiten Prüfungsteil setzt voraus, dass der erste Prüfungsteil bestanden
worden ist.

4. Für jedes Prüfungsfach findet ein Beratungsgespräch statt, in dem der Bewerber/
die Bewerberin mit einem Lehrer oder einer Lehrerin des jeweiligen Fach-
Prüfungsausschusses ein Gespräch führt. Hierbei erfolgt anhand der Studienberichte
eine Beratung über die fachliche Vorbereitung und über das Prüfungsverfahren.
 
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