1. Der erste Prüfungsteil ist bestanden, wenn
- insgesamt mindestens 200 Punkte erreicht worden sind,
- höchstens 2 Fächer schlechter als ausreichend (weniger als 5 Punkte der
einfachen Wertung) bewertet worden sind;
(Wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, gehen die Leistungen
gleichberechtigt in die Gesamtqualifikation ein. Ein Fach ist in diesem Fall
mit weniger als 5 Punkten abgeschlossen, wenn das arithmetische Mittel
aus schriftlicher und mündlicher Leistung kleiner als 5 ist.)
- kein Fach mit ungenügend ( 0 Punkte) bewertet worden ist und
- in den beiden Leistungsfächern mindestens insgesamt 120 Punkte erreicht
worden sind.
2. Der zweite Prüfungsteil ist bestanden, wenn
- insgesamt mindestens 80 Punkte erreicht worden sind,
- höchstens 2 Fächer schlechter als ausreichend (weniger als 5 Punkte der
einfachen Wertung) bewertet worden sind und
- kein Fach mit ungenügend (0 Punkte) abgeschlossen worden ist.
3. Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn
- beide Prüfungsteile bestanden wurden,
- höchstens 3 Fächer schlechter als ausreichend (weniger als 5 Punkte der
einfachen Wertung) bewertet worden sind.
4. Das Latinum, das Graecum und das Hebraicum werden nach bestandener Abiturprüfung
zuerkannt, wenn diese Fächer Gegenstand der Abiturprüfung im
ersten Prüfungsteil waren und die Prüfung mindestens mit der Note „ausreichend“
abgeschlossen wurde. War Latein Fach des zweiten Prüfungsteils, wird
das Kleine Latinum zuerkannt, wenn die Prüfung mindestens mit der Note
„ausreichend“ abgeschlossen wurde.
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