Externes Abitur
  5. Die schriftliche Prüfung
 
1. Die Arbeitszeit für die schriftlichen Prüfungsarbeiten beträgt in den beiden Leistungsfächern 4,25 Zeitstunden, in den beiden übrigen Fächern drei Zeitstunden.

2. Die Arbeitszeit kann bei experimentellen oder praktischen Aufgabenteilen in den Fächern Ernährungslehre, Informatik, Technik oder einer Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) um höchstens eine Zeitstunde verlängert
werden.

3.
Im Prüfungsfach Sport tritt an die Stelle der schriftlichen Prüfungsarbeit eine Fachprüfung. Sie besteht aus einer vierstündigen Prüfungsarbeit und einer praktischen Prüfung.
 
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