1. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel mindestens 20, höchstens 30 Minuten.
2. In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling in einem ersten Teil eine für ihn neue begrenzte Aufgabe in zusammenhängenden Vortrag selbstständig lösen.
Im zweiten Teil der mündlichen Prüfung soll das Prüfungsgespräch vor allem größere fachliche Zusammenhänge überprüfen, die sich aus der gestellten Aufgabe ergeben sollen.
3. Die Vorbereitungszeit auf die mündliche Prüfung beträgt in der Regel 30 Minuten.
Diese Zeit kann in einem naturwissenschaftlichen Fach, in Ernährungslehre, Informatik, Technik, Musik oder Kunst angemessen – maximal auf drei Stunden – verlängert werden, wenn eine experimentelle oder praktische Problemlösung verlangt wird.
4. Ein Bewerber/eine Bewerberin kann an einem Tag in bis zu drei Fächern mündlich geprüft werden.
|