1. Bis zu vier Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfungen (1. Klausur) kann der Prüfling von der Teilnahme an der Abiturprüfung zurücktreten. Mit der Rücktrittserklärung erlischt die Zulassung.
2. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Gründe brauchen nicht angegeben zu werden. Die Erklärung muss der Bezirksregierung spätestens bis 4 Wochen vor dem Termin der ersten schriftlichen Prüfungsarbeit vorliegen.
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