Externes Abitur
  10. Wiederholung der Abiturprüfung
 
1. Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann erst nach einem Jahr wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung müssen alle Prüfungsteile erneut absolviert werden. In der nichtbestandenen Prüfung erbrachte Leistungen können nicht anerkannt werden.

2. Für die Wiederholungsprüfung muss ein neuer Antrag auf Zulassung gestellt werden.

3. Die Bezirksregierung kann auf Antrag eine zweite Wiederholung der Prüfung zulassen, wenn besondere Gründe für das zweimalige Nichtbestehen vorliegen. Diese Gründe müssen im Antrag ausführlich dargelegt werden.
 
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